Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Rechte und Pflichten, die auf den

Geschäftsbeziehungen

zwischen https://www.treuhand-tsalapatanis.ch und seinen Kunden

beruhen.

2. Bezahlung

Bei https://www.treuhand-tsalapatanis.ch werden

folgende Bezahlungen angeboten:

Rechnung, Vorkasse, Bar, über Twint.

Rechnungen sind Zahlbar innerhalb von 10-20 Tagen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist auf Rechnung

befindet der Kunde/Kundin sich im Verzug und es erfolg die erste Zahlungserinnerung/1.Mahnung,

bei Versand werden die zusätzliche Portokosten dazu verrechnet. Ohne eine

Einzahlung nach der Abgelaufenen Frist wird die 2. Mahnung versendet. In der

3. Mahnung werden 30.- Mahnspesen

und Verzugszinsen von 4.5% und die Porto Unkosten verrechnet. Die 3.

Mahnung wird auch je nach Möglichkeit auch per E-Mail Versendet.

Sollte die Zahlung immer noch Offen sein nach der

3. Mahnung, wird der Kunde falls möglich Kontaktiert. Ohne Erfolg wird das

Betreibungsamt oder ein Inkassobüro beauftragt die Kosten werden im Kunde

Belastet. Sollte doch keine Zahlung vom Kunde angekommen sein egal ob mit

Mahnung oder mit Betreibung usw. Werden wir jegliche Zusammenarbeit beenden

müssen, insbesondere gilt auch dann weiterhin unsere AGBs.

Bezahlen Sie Ihre Rechnungen regelmäßig am

Postschalter? Die Post erhebt für diesen Service Postschaltergebühren. Diese

Gebühren verrechnen wir Ihnen Separat oder direkt in der Rechnung weiter.


3. Preise und Versand

Preise je nach Aufwand oder Angebot der

Dienstleistung.

Versand und Porto: A-Post 3.00.- oder je nach

Kuverts oder je nach Gewicht oder Verpackung. Pakete werden nach Gewicht

verrechnet.


4. Aktionen und Rabatte

Aktionen oder Rabatte sind nur für

Neukunden. Juristische Personen sind von den Aktionen und Rabatte

ausgeschlossen. Einige Rabatte werden auch Texte verfasst somit sind diese je

nach Angebot Gültig. Auf Rabatte und Aktionen selbst wird keine Haftung

übernommen.


5. Urheberrecht

Alle Bilder, Texte etc. sind geistiges Eigentum

von https://www.treuhand-tsalapatanis.ch und dürfen NICHT von Dritten

verwendet werden. Bei Missachtung wird Strafanzeige gestellt.


6. Persönliche Daten

Ihre Daten werden nicht nur vertraulich behandelt,

sondern werden digitalisiert, verschlüsselt und gesichert durch Backups aufbewahrt

nach den neusten Sicherheitsstandards. Bei all diesen Anwendungen steht

der Treuhänder für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen

sowie die Einhaltung der schweizerischen

gesetzlichen Vorgaben ein. Er kann aber keine Verantwortung für den absoluten

Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.


7. Mitwirkung des Kunden

Alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen

erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und

rechtzeitig dem Treuhänder zu übermitteln. Der Treuhänder darf davon ausgehen,

dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.

Überlassene Unterlagen und Informationen werden vom Treuhänder nicht auf ihre

Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit geprüft. Wenn der Treuhänder eine Einschätzung

machen muss, ohne das kein Vorjahr von der Steuererklärung vorliegt oder die Informationen

fehlen. Werden da keinerlei Haftung übernommen.


8. Offerten und Auftragsbestätigungen

Eine Offerte oder eine Auftragsbestätigung kann

jederzeit angepasst werden vom Geschäftsführer. Aber nur wenn Anpassungen

notwendig sind. Beispiel: Nach der Ansicht der Buchhaltung oder Steuererklärung

usw. Beispiel: Wenn da weniger aufwände Berechnet würden usw. Dies muss am

Kunde per E-Mail oder Tel mitgeteilt werden. Der Geschäftsführer kann dies aber

auch jederzeit ablehnen falls da keine Kapazitäten vorhanden wären. Eine

Auftragsbestätigung oder Offerte ist nur mit Original Unterschrift und mit

Stempel Gültig. Aber nur so lange bis die Arbeiten durchgeführt worden sind wie

nach der Beschreibung oder Gültigkeit. Falls da auch weniger Aufwände Berechnet

wurden usw. folgt auch eine Mitteilung am Kunden. Sobald diese gemacht wurde

ist die Auftragsbestätigung oder Offerte Aufgehoben oder gekündet. So hat der

Geschäftsführer weiterhin das Recht dazu die Auftragsbestätigung oder Offerte

zu Kündigen oder Anzupassen wenn nötig dies reicht auch per E-Mail oder per

Post völlig aus. Jegliche Haftung oder Forderungen werden daher abgelehnt.


8. Haftung

Der Beauftragte haftet gegenüber dem Auftraggeber

nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Jede weitergehende

Haftung, gleichgültig unter welchem Titel diese geltend gemacht wird, ist

ausgeschlossen. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den

entstandenen Schaden, so ist der Treuhänder von einer Haftung befreit. Als

mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige,

widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht

weitergegebene Informationen oder Unterlagen. Der Kunde ist verpflichtet

allfällige Schäden Innerhalb eines Jahres der Firma umgehend zu melden. Sollte

dies doch länger zurück gehen ohne welche Mitteilung wird jede Haftung

abgelehnt. Was ausgeschlossen ist, hat der Treuhänder zu Ermitteln, zu Prüfen

und zu entscheiden. In jede Unsere Offerte sowie in den Rechnungen und in der

Quittungen werden immer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen

diese sind nach Versand oder per E-Mail usw. Immer Rechtskräftig und

Gültig. Auch auf Persönliche Abgaben ohne oder mit Rechnungen sind somit

Gültig. Auf Werbungen selbst wird keine Haftung übernommen. Der Kunde kann die

AGB Öffentlich bei der Homepage nachlesen somit sind diese auch Zulässig.

Sollte jedoch der Kunde keine Zahlung uns geleistet haben ohne welche Informationen

usw. Wie Punkt 2. bei unsere AGBs. Werden wir auch jegliche Haftung ablehnen

müssen. Eine Vertretung im Allgemeinen oder für Steuererklärung

oder Buchhaltung müssen bei Uns immer nachgefragt werden.

Dies wird nicht Automatisch gemacht nur auf Kundenwunsch.

Das gilt auch für eine Vollmacht oder für eine Generalvollmacht.

Mit einer Vertretung können Wir diverses tun je nach was Anliegt oder

Beauftragt wird. Beispiel: Einschätzung vom Steueramt zu Prüfen usw.

So können Wir den Kunden besser begleiten und nachfragen und somit auch die Einschätzung

oder Schlussrechnung vom Steueramt zu prüfen. Falls nicht müssten wir Innerhalb

30 Tagen eine Einsprache machen und so die Angaben klären. Sonst ist die Frist

abgelaufen. Jedenfalls wäre der Kunde darüber in 2-3 Tagen darüber Infomiert worden. Wird

uns keine Einschätzung oder Schlussrechnung vom Steueramt nach verlangen

zugestellt oder abgelehnt können wir dazu keinerlei Antwort liefern und

Prüfen etc. Sollte dies der Fall sein wird jegliche Haftung und Schäden nicht

übernommen. Sollte die Vertretung nicht erwünscht werden oder Nachfragt werden

können Wir da keine welche Garantie übernehmen.

Der Kunde unterschreibt die Steuererklärung ja selbst und somit hat Er/Sie die Angaben

so Sicherlich gesehen und so angenommen. Dazu weiss man Ja sicherlich was man

Besitzt oder was Nicht. Ob es Kontos sind oder Wohneigentum oder Abzüge usw.

Daher werden wir auch so jegliche Haftung ablehnen müssen. Auch mit einer

Vertretung wäre die Haftung auch nicht überall Gültig. Die Gültigkeit

entscheidet jedes Unternehmen selbst oder steht in den Geschäftsbedingungen.

Der Treuhänder entscheidet die Grenze der Haftung oder Schäden Übernahme

selbst. Ohne welche Vorschriften von anderen.

Was dann Ausgeschlossen ist, hat der Treuhänder zu Ermitteln, zu Prüfen und zu entscheiden.

mindestens: 60 Tagen Frist müsste man dazu rechnen. Der Entscheid wird nur einmalig

gemacht und muss dann so Akzeptiert werden ohne weitere Ansprüche oder

weitere Schritte.

Weiteres gilt auch dann unsere auch

Geschäftsbedienungen. Sollte doch weitere Schritte gemacht werden usw. Werden

wir jegliche Haftung ablehnen müssen.


9. Verschwiegenheit

Der Treuhänder ist verpflichtet, über alle

vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis

erhält, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe

von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des

Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen des Treuhänders,

soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur

Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung

hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des

Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert den Treuhänder

nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere

Kunden.


10. Allgemeines

Diese AGB können vom Treuhänder jederzeit

angepasst werden ohne welche Informationen mitzuteilen. Sofern der Kunde die

neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Mitteilung mit einer

Begründung ablehnt, gelten sie als genehmigt.

Die AGB unterstehen in das schweizerische Recht.

Für sämtliche sich daraus ergebenden

Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den

Sitz des Treuhänders.

Erfüllungsort ist der Sitz des Treuhänders.


Aktualisiert am 07.11.2025 09:38:27