1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Rechte und Pflichten, die auf den
Geschäftsbeziehungen
zwischen https://www.treuhand-tsalapatanis.ch und seinen Kunden
beruhen.
2. Bezahlung
Bei https://www.treuhand-tsalapatanis.ch werden
folgende Bezahlungen angeboten:
Rechnung, Vorkasse, Bar, über Twint.
Rechnungen sind Zahlbar innerhalb von 10-20 Tagen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist auf Rechnung
befindet der Kunde/Kundin sich im Verzug und es erfolg die erste Zahlungserinnerung/1.Mahnung,
bei Versand werden die zusätzliche Portokosten dazu verrechnet. Ohne eine
Einzahlung nach der Abgelaufenen Frist wird die 2. Mahnung versendet. In der
3. Mahnung werden 30.- Mahnspesen
und Verzugszinsen von 4.5% und die Porto Unkosten verrechnet. Die 3.
Mahnung wird auch je nach Möglichkeit auch per E-Mail Versendet.
Sollte die Zahlung immer noch Offen sein nach der
3. Mahnung, wird der Kunde falls möglich Kontaktiert. Ohne Erfolg wird das
Betreibungsamt oder ein Inkassobüro beauftragt die Kosten werden im Kunde
Belastet. Sollte doch keine Zahlung vom Kunde angekommen sein egal ob mit
Mahnung oder mit Betreibung usw. Werden wir jegliche Zusammenarbeit beenden
müssen, insbesondere gilt auch dann weiterhin unsere AGBs.
Bezahlen Sie Ihre Rechnungen regelmäßig am
Postschalter? Die Post erhebt für diesen Service Postschaltergebühren. Diese
Gebühren verrechnen wir Ihnen Separat oder direkt in der Rechnung weiter.
3. Preise und Versand
Preise je nach Aufwand oder Angebot der
Dienstleistung.
Versand und Porto: A-Post 3.00.- oder je nach
Kuverts oder je nach Gewicht oder Verpackung. Pakete werden nach Gewicht
verrechnet.
4. Aktionen und Rabatte
Aktionen oder Rabatte sind nur für
Neukunden. Juristische Personen sind von den Aktionen und Rabatte
ausgeschlossen. Einige Rabatte werden auch Texte verfasst somit sind diese je
nach Angebot Gültig. Auf Rabatte und Aktionen selbst wird keine Haftung
übernommen.
5. Urheberrecht
Alle Bilder, Texte etc. sind geistiges Eigentum
von https://www.treuhand-tsalapatanis.ch und dürfen NICHT von Dritten
verwendet werden. Bei Missachtung wird Strafanzeige gestellt.
6. Persönliche Daten
Ihre Daten werden nicht nur vertraulich behandelt,
sondern werden digitalisiert, verschlüsselt und gesichert durch Backups aufbewahrt
nach den neusten Sicherheitsstandards. Bei all diesen Anwendungen steht
der Treuhänder für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen
sowie die Einhaltung der schweizerischen
gesetzlichen Vorgaben ein. Er kann aber keine Verantwortung für den absoluten
Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
7. Mitwirkung des Kunden
Alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen
erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und
rechtzeitig dem Treuhänder zu übermitteln. Der Treuhänder darf davon ausgehen,
dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden vom Treuhänder nicht auf ihre
Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit geprüft. Wenn der Treuhänder eine Einschätzung
machen muss, ohne das kein Vorjahr von der Steuererklärung vorliegt oder die Informationen
fehlen. Werden da keinerlei Haftung übernommen.
8. Offerten und Auftragsbestätigungen
Eine Offerte oder eine Auftragsbestätigung kann
jederzeit angepasst werden vom Geschäftsführer. Aber nur wenn Anpassungen
notwendig sind. Beispiel: Nach der Ansicht der Buchhaltung oder Steuererklärung
usw. Beispiel: Wenn da weniger aufwände Berechnet würden usw. Dies muss am
Kunde per E-Mail oder Tel mitgeteilt werden. Der Geschäftsführer kann dies aber
auch jederzeit ablehnen falls da keine Kapazitäten vorhanden wären. Eine
Auftragsbestätigung oder Offerte ist nur mit Original Unterschrift und mit
Stempel Gültig. Aber nur so lange bis die Arbeiten durchgeführt worden sind wie
nach der Beschreibung oder Gültigkeit. Falls da auch weniger Aufwände Berechnet
wurden usw. folgt auch eine Mitteilung am Kunden. Sobald diese gemacht wurde
ist die Auftragsbestätigung oder Offerte Aufgehoben oder gekündet. So hat der
Geschäftsführer weiterhin das Recht dazu die Auftragsbestätigung oder Offerte
zu Kündigen oder Anzupassen wenn nötig dies reicht auch per E-Mail oder per
Post völlig aus. Jegliche Haftung oder Forderungen werden daher abgelehnt.
8. Haftung
Der Beauftragte haftet gegenüber dem Auftraggeber
nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Jede weitergehende
Haftung, gleichgültig unter welchem Titel diese geltend gemacht wird, ist
ausgeschlossen. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den
entstandenen Schaden, so ist der Treuhänder von einer Haftung befreit. Als
mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige,
widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht
weitergegebene Informationen oder Unterlagen. Der Kunde ist verpflichtet
allfällige Schäden Innerhalb eines Jahres der Firma umgehend zu melden. Sollte
dies doch länger zurück gehen ohne welche Mitteilung wird jede Haftung
abgelehnt. Was ausgeschlossen ist, hat der Treuhänder zu Ermitteln, zu Prüfen
und zu entscheiden. In jede Unsere Offerte sowie in den Rechnungen und in der
Quittungen werden immer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen
diese sind nach Versand oder per E-Mail usw. Immer Rechtskräftig und
Gültig. Auch auf Persönliche Abgaben ohne oder mit Rechnungen sind somit
Gültig. Auf Werbungen selbst wird keine Haftung übernommen. Der Kunde kann die
AGB Öffentlich bei der Homepage nachlesen somit sind diese auch Zulässig.
Sollte jedoch der Kunde keine Zahlung uns geleistet haben ohne welche Informationen
usw. Wie Punkt 2. bei unsere AGBs. Werden wir auch jegliche Haftung ablehnen
müssen. Eine Vertretung im Allgemeinen oder für Steuererklärung
oder Buchhaltung müssen bei Uns immer nachgefragt werden.
Dies wird nicht Automatisch gemacht nur auf Kundenwunsch.
Das gilt auch für eine Vollmacht oder für eine Generalvollmacht.
Mit einer Vertretung können Wir diverses tun je nach was Anliegt oder
Beauftragt wird. Beispiel: Einschätzung vom Steueramt zu Prüfen usw.
So können Wir den Kunden besser begleiten und nachfragen und somit auch die Einschätzung
oder Schlussrechnung vom Steueramt zu prüfen. Falls nicht müssten wir Innerhalb
30 Tagen eine Einsprache machen und so die Angaben klären. Sonst ist die Frist
abgelaufen. Jedenfalls wäre der Kunde darüber in 2-3 Tagen darüber Infomiert worden. Wird
uns keine Einschätzung oder Schlussrechnung vom Steueramt nach verlangen
zugestellt oder abgelehnt können wir dazu keinerlei Antwort liefern und
Prüfen etc. Sollte dies der Fall sein wird jegliche Haftung und Schäden nicht
übernommen. Sollte die Vertretung nicht erwünscht werden oder Nachfragt werden
können Wir da keine welche Garantie übernehmen.
Der Kunde unterschreibt die Steuererklärung ja selbst und somit hat Er/Sie die Angaben
so Sicherlich gesehen und so angenommen. Dazu weiss man Ja sicherlich was man
Besitzt oder was Nicht. Ob es Kontos sind oder Wohneigentum oder Abzüge usw.
Daher werden wir auch so jegliche Haftung ablehnen müssen. Auch mit einer
Vertretung wäre die Haftung auch nicht überall Gültig. Die Gültigkeit
entscheidet jedes Unternehmen selbst oder steht in den Geschäftsbedingungen.
Der Treuhänder entscheidet die Grenze der Haftung oder Schäden Übernahme
selbst. Ohne welche Vorschriften von anderen.
Was dann Ausgeschlossen ist, hat der Treuhänder zu Ermitteln, zu Prüfen und zu entscheiden.
mindestens: 60 Tagen Frist müsste man dazu rechnen. Der Entscheid wird nur einmalig
gemacht und muss dann so Akzeptiert werden ohne weitere Ansprüche oder
weitere Schritte.
Weiteres gilt auch dann unsere auch
Geschäftsbedienungen. Sollte doch weitere Schritte gemacht werden usw. Werden
wir jegliche Haftung ablehnen müssen.
9. Verschwiegenheit
Der Treuhänder ist verpflichtet, über alle
vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis
erhält, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe
von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des
Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen des Treuhänders,
soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur
Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung
hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert den Treuhänder
nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere
Kunden.
10. Allgemeines
Diese AGB können vom Treuhänder jederzeit
angepasst werden ohne welche Informationen mitzuteilen. Sofern der Kunde die
neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Mitteilung mit einer
Begründung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
Die AGB unterstehen in das schweizerische Recht.
Für sämtliche sich daraus ergebenden
Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den
Sitz des Treuhänders.
Erfüllungsort ist der Sitz des Treuhänders.
Aktualisiert am 07.11.2025 09:38:27